Allgemeine Geschäftsbedingungen / Hausordnung
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§ 1. Vertrag
1.1 Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / der Konferenzraum bestellt oder zugesagt worden ist.
1.2 Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Schloss Buchenau behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Konferenzräume anderweitig zu vermieten.
1.3. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
§ 2. Stornogebühren
bis 90 Tage vor Ankunft 10% der Gastaufnahmevertragskosten
89 bis 30 Tage vor Ankunft 25% der Gastaufnahmevertragskosten
29 bis 14 Tage vor Ankunft 70% der Gastaufnahmevertragskosten
bis 14 Tage vor Ankunft voller Betrag
Die Stornogebühren gelten auch für abgesagte Teilnehmer.
§ 3. Kosten / Zahlung
3.1 Rechnungen sind sofort fällig ohne Abzug.
3.2 Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers.
3.3 Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
§ 4. Haftung
4.1 Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.
4.2 Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
4.3 Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung von Schloss Buchenau nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller.
Gerichtsstand ist Hünfeld.
Klaus Göbel – Schloss Buchenau 01. Januar 2015
Hausordnung
1. Geltungsbereich Diese Hausordnung gilt für alle, die sich auf dem Gelände bzw. in den vorhandenen Gebäuden von Schloss Buchenau aufhalten.
2. Ankunft/Abreise Die Ankunft muß vorher terminlich abgestimmt werden. Die Zimmerräumung ist bis 10°°Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Vor Abreise ist eine Zimmerabnahme erforderlich.
3. Ruhezeiten Grundsätzlich ist Lärm am Gelände und in den Häusern zu vermeiden. Für den Außenbereich ist die Mittagsruhe von 12°° – 15°°Uhr und die Nachtruhe ab 22°°Uhr einzuhalten.
4. Sauberkeit/Ordnung/Umwelt Der Gast hat auf Sauberkeit zu achten. Bei Abreise sind alle Gegenstände wieder an Ihren Bestimmungsort zurückzustellen. Tische und Stühle aus dem Innenbereich sind nicht für außen benutzbar. Für die Einhaltung der Hygiene in den Selbstversorgerküchen ist der Gast verantwortlich, es wird hierfür keine Haftung übernommen. Die Küchen sind nach Benutzung gründlich zu reinigen. Der Gast hat bei der Energieeinsparung mitzuhelfen. Sinnloses Heizen, falsches Lüften, unnötige Beleuchtung, verschwenderische Wasserverwendung etc. ist zu vermeiden. Der Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter getrennt zu entsorgen.
Die Einhaltung des Hygienekonzept ist Grundbedingung eines Aufenthaltes.
5. Schäden Der Gast hat Schäden, welche durch Ihn oder andere verursacht wurden sofort zu melden. Er haftet für die von Ihm verursachten Schäden. Mutwillige Zerstörungen werden zur Anzeige gebracht. Skylaternen, Papierlaternen etc. sind aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Ein Auslösen der Brandmeldeanlage ist kostenpflichtig.
6. Alkohol, Rauchen, Drogen Das Jugendschutzgesetz ist zu beachten. Rauchen und Trinken von Alkohol, das schließt den Kauf, Handel und Konsum mit ein, unter 16 Jahren ist verboten. Das Besitzen, Kaufen, Handeln und Konsumieren sämtlicher anderer Drogen ist strengstens für alle untersagt. In den Gebäuden ist Rauchen verboten.
7. Als Gast sind Sie gerne gesehen wenn Sie sich so verhalten wie Sie es von Ihren Gästen Zuhause auch erwarten. Sie befinden Sich auf einem Privatgelände, betreten Sie nur Räume und Geländeteile mit Erlaubnis.
8. Speisen und Getränke Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden oder Sie müssen als Selbstversorgungsgruppe angemeldet sein. Eine Aufenthaltsberechtigung am Schlossgelände haben nur angemeldete Personen.
9. Verstoß Bei Verstoß gegen diese Hausordnung kann eine unmittelbare Abreise gefordert. Den Anweisungen des Schlossteams ist grundsätzlich Folge zu leisten.
10. Zu Ihrer eigenen Sicherheit weisen wir darauf hin das das Gelände Kamera überwacht ist.